- Home
- Im Fokus
- Aktuelle Meldungen
- Fiskus hört und liest mit: Steuerfahndung erhält eigene Überwachungstechnik
Fiskus hört und liest mit: Steuerfahndung erhält eigene Überwachungstechnik
Seitdem die Strafprozessordnung vom Bund geändert worden ist, darf die Steuerfahndung bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 € die Kommunikation zwischen den Beteiligten überwachen. Voraussetzung hierfür ist eine richterliche Anordnung auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
In Baden-Württemberg hat die Steuerfahndung nun im Rahmen eines Pilotprojekts vom Landeskriminalamt eine eigene Technik zur Telekommunikationsüberwachung erhalten. Das erste Gerät ist bei der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Mannheim-Neckarstadt im Einsatz. Die Fahnder müssen damit bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung nun nicht mehr auf die Ausrüstung der Polizei zurückgreifen, sondern können Telefongespräche und E-Mails mit der eigenen Technik mithören bzw. mitlesen. Hierdurch sollen Verdächtige umfassender überwacht und die gewonnenen Erkenntnisse kurzfristiger ausgewertet werden können.